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Einkaufsliste Schulsachen 2024/25:
Digitale Schule:
Masern und Masernimpfung:
Digi-Scheck
Die Antragsstellung muss ausnahmslos vor dem Kauf des digitalen Endgerätes erfolgen!
Folgen Änderungen gelten für alle Anträge ab 01.01.2021:
- Es wird das monatliche Netto-Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen.
- Die Förderung wird pro Kind pro Förderzeitraum (16.03.2020 – 30.06.2021) einmal gewährt. Mehrere Kinder pro Familie werden gefördert. Für jedes Kind ist ein eigenes Förderansuchen notwendig
- Die Antragstellung muss spätestens zwei Wochen nach dem Kauf des Geräts erfolgen.
- Die Förderanträge sind bis spätestens 30.06.2021 einzubringen.
- Bereits abgelehnte Förderansuchen können nochmals eingereicht werden, falls sich die Voraussetzungen durch die Novellierung geändert haben
Auszeichnungen
BO - Elternbrief (Schnuppertage)
Ansuchen für Schulveranstaltungen
Förderungsansuchen für Schulveranstaltungen
Richtlinien für Ansuchen um Freistellung